Wormser Reichstag 1519

Wormser Reichstag 1519
Wormser Reichstag 1519
 
Das Erscheinen Luthers vor dem Kaiser und die Verhängung der Reichsacht gegen ihn war das folgenschwerste Ereignis des Reichstages von Worms 1521, denn damit wandelte sich die »Luthersache« von einer Ketzerfrage zur Angelegenheit des Reiches; die Grundlagen für die Konfessionalisierung des Reiches waren gelegt.
 
Der 1519 zum Kaiser gewählte Karl V. erhoffte sich von diesem Reichstag die Unterstützung für seinen Romzug und seine Kriege gegen Frankreich um Italien. Große Teile der Reichsfürsten forderten von dem Habsburger die Abstellung von Missbräuchen der Kirche und der römischen Kurie. Wichtige Elemente der seit 1495 im Gang befindlichen Reichsreform waren nach wie vor umstritten.
 
Von der Kurie wurde die Erklärung der Acht über Luther durch den Kaiser, den »Verteidiger der Kirche«, nach dessen Belegung mit dem Kirchenbann als zwingend angesehen. Am kaiserlichen Hof hatte sich die Auffassung durchgesetzt, dass man Luther zur Vermeidung von inneren Unruhen zwar vor den Reichstag laden, ihm aber nur den Weg des Widerrufs offen lassen solle. Die Gegenseite, auf der neben den Humanisten vor allem der Landesherr Luthers, Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen, stand, berief sich auf die Wahlkapitulation Karls V. von 1519, nach der niemand ohne rechtliches Verhör in die Acht erklärt werden dürfe. Außerdem setzte man auf die verbreitete antikuriale Stimmung im Reich.
 
Luther wurde freies Geleit zugesichert. Sein Einzug in Worms und sein Auftreten vor dem Kaiser erregten größtes Aufsehen. Er verweigerte den Widerruf, wenn er nicht durch die Bibel und klare Vernunftgründe widerlegt werde, auch Konzilien und Päpste hätten geirrt, er dagegen folge nur seinem Gewissen. Aufgrund der Zusicherung des freien Geleits konnte Luther den Reichstag wieder verlassen, wurde jedoch von seinem Landesherrn auf der Wartburg versteckt gehalten. Nach Schluss des Reichstages, nachdem eine größere Zahl der Teilnehmer bereits abgereist war, erließ Karl V. das vorbereitete Achtmandat gegen Luther (Wormser Edikt vom 25. Mai 1521, datiert auf den 8. Mai) und verbot die Lektüre und Verbreitung seiner Schriften. Jeder, der Luther nicht auslieferte und die Verbreitung seiner Schriften nicht unterband, war gleichfalls mit Strafe bedroht. Die »Causa Lutheri« weitete sich zur Reichssache. Doch das Edikt wurde in den Territorien des Reiches sehr unterschiedlich umgesetzt.

Universal-Lexikon. 2012.

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